Gästehaus 
des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes e.V. 
auf der Olympia-Reitanlage  in München-Riem
Landshamer Str. 11, 81929 München 
Fon: +49 89 90937566, Email: gaestehaus@brfv.de 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


des Gästehauses des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes e.V. 
auf der Olympia-Reitanlage
Landshamer Str. 11
81929 München
 
Vorbemerkung
Eine vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler u.s.w.) veranlasste und von dem Gästehaus angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag (einheitliche Bezeichnung für Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Pensions-, Hotelzimmervertrag).
 
Der Hotelaufnahmevertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abgesehen von der Haftung für eingebrachte Sachen, nicht besonders geregelter, so genannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag.
 
Hotelaufnahmeverträge sind, wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts, von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
 
Inhaltsverzeichnis


I. GELTUNGSBEREICH
II. VERTRAGSABSCHLUSS

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES GÄSTEHAUSES
V. RÜCKTRITT DES GÄSTEHAUSES
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE
VII. HAFTUNG
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


I. GELTUNGSBEREICH


1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Gästehauses (Hotelaufnahmevertrag siehe Vorbemerkung!).


1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gästehauses in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.


1.3   Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
 
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG


2.1. Vertragspartner sind der Bayerische Reit- und Fahrverband e.V. vertreten durch das Gästehaus und der Kunde/Gast. Der Hotelaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Kunden persönlich, telefonisch, per E-Mail oder sonstige Benachrichtigung gebucht wurde.


2.2  Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Gästehaus zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.


2.3. Ein Hotelaufnahmevertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht mehr möglich ist.


2.4. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag einzustehen.


2.5. Alle Ansprüche gegen das Gästehaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen.
 
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG


3.1. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.


3.3. Das Gästehaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Gästehauses erhöht.


3.4. Rechnungen des Gästehauses sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug der Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.


3.5. Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.


3.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Gästehaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer


3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.


3.7. Das Gästehaus ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 3.5. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 3.5. und/oder 3.6. geleistet wurde.


3.8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung dem Gästehaus aufrechnen oder verrechnen.


3.9. Reservierungen von Funktionsräumen und Parkplatz vorm Gästehaus stehen dem Kunden nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch das Gästehaus und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.


3.10. Schecks und Kreditkarten können nicht angenommen werden.


3.11. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) treten die Regelungen für Stornierung in Kraft.


3.12. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auch auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
 
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES GÄSTEHAUSES


4.1. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt:
Stornierungen zwischen dem


30. und 15. Tage vor dem Anreisetag: 20 %,
14. und  8. Tage vor dem Anreisetag: 50 %,
7. und  3. Tage vor dem Anreisetag: 70 %,
innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung 90 %


des gesamten Rechnungsbetrages (ohne Frühstück).


4.2. Bei Gruppenbuchungen (Buchungen ab 3 Zimmer) und Stornierung von 3 Zimmern und mehr gilt abweichend von Ziffer 4.1. Ziffer 4.3..


4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gästehaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Gästehaus die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Gästehauses pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen (gesetzliche Grundlage ist hierbei der § 537 des BGB). Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


4.4 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Gästehauses in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.


4.5 Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Gästehaus schriftlich ausübt.
 
V. RÜCKTRITT DES GÄSTEHAUSES


5.1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehauses mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.


5.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 3.5. und/oder 3.6. verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von dem Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Gästehaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5.3. Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

·        höhere Gewalt oder andere von dem Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

·        Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht

          werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

·        z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;

·        das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen

         Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem

         Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist;

·        der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

·        ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 1.2. vorliegt.


5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
 
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE


6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Zimmerschlüssel können ab 12.00 Uhr empfangen werden.


6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Gästehauses spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12:00 Uhr 50% und danach den vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass das Gästehaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
 
VII. HAFTUNG


7.1 Der Kunde haftet gegenüber dem Gästehaus für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.


7.2 Das Gästehaus haftet gegenüber dem Kunden bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Gästehaus bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.


7.3 Das Gästehaus haftet für die von ihm zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden; die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gästehauses beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Gästehauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.


7.4 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Gästehauses bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Gästehaus.


7.5 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber dem Bayerischen Reit- und Fahrverband e.V. bzw. dem Gästehaus Anzeige macht.


7.6. Soweit der Kunde von der Parkmöglichkeit vor dem Gästehaus oder auf der Landshamer Str.11 auch gegen Entgelt Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung vor dem Gästehaus abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus nicht.


7.7. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Kunden gehören nicht zum Leistungsbereich des Gästehauses. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
 
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes e.V..


8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Gästehauses. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes e.V,.


8.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solch gültige ersetzt, die den Sinn und Zweck der ungültigen am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 
 
München, den 21. Januar 2022

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